Die nachstehenden „Allgemeinen Törn Bedingungen“ sind für alle Segelferien-Teilnehmer verbindlich.

  1. Teilnahmebedingungen
    Mit Ihrer Anmeldung für einen Segeltörn machen Sie nicht nur traumhaft schöne Ferien, Sie verpflichten sich auch aktiv am Bordleben teilzuhaben und mitzuhelfen. Sie lassen sich für zumutbare Mithilfe am Segeln begeistern. Den Anweisungen des Skippers sind Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Umgangsformen und den Bordregeln ist es dem Skipper gestattet die nötigen Massnahmen zutreffen.
  2. Allgemeine Bedingungen
    Die Törns beginnen normalerweise, wenn nicht anders vereinbart, jeweils am Samstag, 17.00 Uhr, und enden Samstag um 9.00 Uhr. Für den Unterhalt und die Endreinigung muss im Übergabehafen genügend Zeit zur Verfügung stehen. Der Skipper bestimmt die nötige Zeit. Wenn der Skipper eine Grobreinigung der Yacht verlangt, (Abfall- und Lebensmittelentsorgung, Reinigung von Kühlfach und Toiletten) wird diese durch die ganze Crew in Teamarbeit erledigt.
  3. Kosten
    Nicht inbegriffen sind: Hin- und Rückreise, Verpflegung, Treibstoff, Hafengebühren und Verbrauchsmaterial (Bordkasse). Nach traditioneller Seemannschaft wird die Verpflegung des Skippers durch die Bordkasse getragen, sofern nicht anders vereinbart. Für allfällige Schäden an der Yacht besteht eine Kaskoversicherung. Allfällige Selbstbehalte können der Bordkasse belastet werden wenn es nicht ausschliesslich vom Schiffsführer verschuldet Schäden sind.
  4. Rücktritt vom Törn
    Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn wird eine Entschädigung nach Aufwand verrechnet. Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt sind voll kostenpflichtig. Wir empfehlen daher eine Annullationskosten-Versicherung. Ausnahme: das betreffende Crewmitglied findet eine geeignete Stellvertretung. Dann ist in der Regel nur ein Unkostenbeitrag von CHF 100.– zu entrichten. Kann ein Törn aus irgendeinem Grund (Ausfall von Schiff oder Skipper) nicht stattfinden, so wird den Teilnehmern der bereits bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet. Es sind keine weiteren Entschädigungen geschuldet. Bei einer Verkürzung eines Törns wegen dem Wetter oder besonderen Umständen erfolgt keine Rückerstattung. In besonderen Fällen behalten wir uns vor, den Übergabeort des Bootes, wenn es der Sicherheit dient, abzuändern (ohne Entschädigung an die betroffene Crew).
    Meilenbestätigung B-Schein
    Bei aktiver Teilnahme an der Navigation und der Schiffsführung erfolgt eine Meilenbestätigung auf offiziellem Formular die durch Sie ausgefüllt wird unterschreiben wir diese gerne direkt am Törnende.
  5. Skipper Haftung
    Jede Haftung des Skippers oder Instruktors gegenüber den Crew-Mitgliedern (Personen- und Sachschäden) ist ausgeschlossen. Jedes Crew-Mitglied erklärt, gegen Unfall versichert zu sein.
  6. Weitere Bestimmungen für den Charter von Booten!
    Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gelten, sofern wir nicht lediglich als Vermittler eines Vercharterter und derer Leistungen handeln.
  7. Anmeldung
    Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Für uns wird der Vertrag verbindlich, wenn wir Ihre Anzahlung erhalten und Ihnen gegenüber die Buchung bestätigt haben. Der Anmelder ist als unser Vertragspartner gesamtschuldnerisch verantwortlich für die Erfüllung der Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil sich z.B. Einzelheiten geändert haben, so können Sie -selbstverständlich kostenlos- innerhalb von 5 Tagen zurücktreten, andernfalls wird der abweichende Inhalt verbindlich.
  8. Zahlungsbedingungen
    Es gelten die in der jeweils aktuellen Preisliste angegebenen Preise, Anzahlungsraten und Zahlungstermine. Sofern nicht anders angegeben, ist die die Hälfte als Anzahlung bei der Anmeldung zu leisten. Die 2 Hälfte spätestens 2 Monate vor Reiseantritt. Nichtbezahlung einer fälligen Rate kann von uns als Rücktritt gewertet werden. Der verbindliche Preis und weitere Zahlungstermine können sie der Rechnung entnehmen. Bei kurzfristigen Buchungen unter 2 Monaten ist der ganze Betrag bei der Anmeldung zu begleichen.
    Nicht in Anspruch genommene, aber gebuchte Leistungen können grundsätzlich nicht erstattet werden, es sei denn, es liegen entsprechende schriftliche Vereinbarungen vor. Nicht in Anspruch genommene Gruppentörns können nicht ersetzt werden. Sollten Sie Ihre Abfahrts-/Abflugtermine versäumen, müssen Sie selbst für einen entsprechenden Ersatztransport aufkommen. Bitte vergewissern Sie sich daher -insbesondere vor der Abreise über die genauen Flugzeiten.
    Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig geworden sind und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn sie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Wir werden Sie von Leistungsänderungen, soweit möglich, unverzüglich benachrichtigen. Wird der Gesamtzuschnitt der Reise erheblich verändert, dann können Sie kostenlos umbuchen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten. Falls Sie nicht zurücktreten, sind eventuelle Ansprüche auf Minderung beschränkt. Der Ersatz einer gebuchten Yacht durch eine mindestens gleichwertige andere ist aufgrund besonderer Umstände (z.B. Schäden beim vorangegangenen Törn) ohne Minderungsansprüche möglich. Für Folgen von Einflüssen auf Ihre Reise, die außerhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen (z.B. Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt, Unruhen, Streik u.a.) können wir nicht haftbar gemacht werden. Ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Tarife, ist eine Anpassung des Preises, auch nach Bestätigung der Reise, möglich. Müssen andere Leistungsträger ihre Preise erhöhen, wird der in der Buchungsbestätigung genannte Preis 4 Monate garantiert. Liegt zwischen Buchungsbestätigung und Reiseantritt ein längerer Zeitraum, so können Sie innerhalb von 10 Tagen kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preisveränderungen mehr als 10% betragen.
  9. Rücktritte und Umbuchungen
    Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück (auch vor Buchungsbestätigung) oder tritt er ohne Rücktrittserklärung die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse, fehlender Ausweise, Qualifikationen, Nichtbeachtung von Einreisebestimmungen), kann ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die entstandenen Aufwendungen verlangt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis und ist pauschal gestaffelt. Es gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittserklärung. Werden aus einer Gruppenbuchung einzelne oder mehrere Personen storniert, so bitten wir zu beachten, dass außer den Stornogebühren noch zusätzliche Mehrkosten für die verbleibenden Teilnehmer entstehen können. Sofern möglich, nehmen wir auf Wunsch Umbuchungen vor. Zur Vermeidung von Rücktrittskosten können Sie entsprechende Ersatzpersonen stellen, die in den geschlossenen Vertrag eintreten, sofern diese den besonderen Erfordernissen der Reise sowie gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen genügen.
  10. Haftung
    Wir haften im Rahmen eines ordentlichen Kaufmanns für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die gewissenhafte Reisevorbereitung und die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Reiseleistungen. Wir haften nicht, wenn sich die Verhältnisse nach Drucklegung unserer Prospekte Homepage wesentlich verändern (obwohl wir Sie über erhebliche nachträgliche Veränderungen nach Möglichkeit informieren werden) und für Angaben in Prospekten Dritter, wenn wir auf deren Herstellung keinen Einfluss haben. Wir haften dafür, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden; maßgeblich sind der landesübliche Standard und eventuelle besondere Gegebenheiten der gebuchten Reise. Wir haften nicht für Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden; dies gilt insbesondere für Partnerangebote. Die Haftung für Leistungen, die von uns als Reiseveranstalter erbracht werden, ist insgesamt auf die Höhe des Reisepreises der von uns gebuchten Leistung beschränkt. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Haftung eines Leistungsträgers ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Bei Törns oder Flottillen nehmen Sie an einem sportlichen Unternehmen teil, das von vielen Faktoren, wie Wind, Wetter etc. abhängt. Wir können deshalb nicht haften für notwendig werdende Hafenliegetage, Abweichungen von Routenbeschreibungen u.a. sowie für Sach- und Personenschäden. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss entsprechender Reise-Versicherungen. Die vom Veranstalter oder Eigner abgeschlossenen Versicherungen für die Schiffe sowie Kautionsregelungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Programm. Wenn durch einen Teilnehmer erhebliche Störungen oder Belastungen für andere Teilnehmer oder die Durchführung der Reise selbst auftreten sollten, kann er von der weiteren Beteiligung ausgeschlossen werden. Trifft ihn für den Ausschluss keine persönliche Schuld, kann ihm der Reisepreis bzw. ein angemessener Teilbeitrag zurückerstattet werden; andernfalls hat er die Folgekosten selbst zu tragen.
  11. Mitwirkungspflicht
    Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um den Schaden zu mindern, zu seiner Behebung beizutragen und den Leistungsträger unmittelbar zu informieren. Können Reklamationen nicht an Ort und Stelle geklärt und bereinigt werden, müssen Sie mit dem örtlichen Leistungsträger zusammen eine Niederschrift über die Beanstandungen abfassen. Ohne diese Niederschrift können Ihre Ansprüche nicht geprüft und anerkannt werden. Sie muss zusammen mit der Geltendmachung der Ansprüche spätestens 4 Wochen nach vertraglichem Reiseende bei uns eingegangen sein. Die Ansprüche verjähren 1Monate nach vertraglichem Reiseende.
  12. Pass-, Zoll-, Devisen- u. Gesundheitsvorschriften.
    Für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits-und sonstiger Einreisevorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich und trägt alle Folgen einer eventuellen Nichtbeachtung.
  13. Gültigkeit
    Die Angaben im Prospekt und Homepage entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen von Leistungen und Preisen gegenüber den Prospektangaben Homepageangaben sind bis zur Buchungsbestätigung möglich. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern.
  14. Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz der ADIWA Nautic GmbH.
  15. Datenschutz
    Hinweis gemäß Datenschutzgesetz; Wir speichern Ihre Daten für unsere betriebsinternen Erfordernisse.
    Wir verpflichten uns, Ihre Daten nicht ohne Ihr Einverständnis an unbeteiligte Dritte weiterzugeben und gegen Missbrauch zu schützen.
  16. Zusätzliche Bedingungen und Hinweise.
    Bitte beachten Sie die zusätzlichen Bedingungen und Hinweise bei den einzelnen Programm Beschreibungen

 

Bedinngungen für  den Bodensee Segel und Motorbootschule mit anschliessender Prüfung zum Binnenschein A  und D

  1. Segelschule am Bodensee: Die Anmeldung muss im Normalfall schriftlich oder per Mail erfolgen. Die Rechnung für Wochenkurse – segeln wird nach Möglichkeit vor dem jeweiligen Kursen versendet. Angemeldete Tages und Wochenkurse sind fix. Kurzfristige Absagen  innerhalb 10 Tage vor Kurs-start werden mit der hälfte des gebuchten Preises verrechnet.Falls es  zeitlich mir nicht möglich ist, wird die Kurskosten bis Ende des Kurses bar eingezogen. Reservierte Kurse werden  bei jedem Wetter durchgeführt falls es  der Schule nicht möglich ist den Kurs durchzuführen wird eine Absage erfolgen. Bei vereinbarten, Angemeldeten Kursen ist der  Treffpunkt vor dem Motorboot vor dem Restaurant Schlössli im Hafen Bottighofen. Absagen  bei Alfred Frei 076 586 66 77
  2. Motorbootschule am Bodensee: Treffpunkt vor dem Motorboot vor dem Restaurant Schlössli im Hafen Bottighofen. Absagen   bei Alfred Frei 076 586 66 77 min. 24 Std. 48 Std. im voraus.

Bei kurzfristigen Absagen oder nichterscheinen ist der Unterricht zu bezahlen! Und wird verrechnet!

 

Geschäftsbedingungen. Stand 20.8.2023

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