Theoretische Hochseeausbildung

Die theoretische Hochseeausbildung (B-Scheinkurs) findet jeweils in kleinen Gruppen statt und erlaubt dem Instruktor somit auf aktuelle Fragen gezielt einzugehen und bei Problemlösungen behilflich zu sein.

Es ist uns ein großes Anliegen, eine fundierte Top-Ausbildung zu bieten, die für ein möglichst sicheres Befahren der Meere unbedingt erforderlich ist. Auch liegt es uns am Herzen, dass alle Kursteilnehmer das Ziel erreichen und die Prüfung beim Cruising Club Schweiz am Schluss des Lehrganges erfolgreich absolvieren können.

Vorkenntnisse: Sind nicht nötig. Der erforderliche D-/A-Schein (Binnengewässer) kann nachträglich noch innerhalb von 4 Jahren erworben werden. Wir führen laufend Segelkurse und Motorbootstunden durch.

Der Intensiv Kurs für den B-Schein findet am Schulweg 2 8561 Ottoberg statt. Die Platzzahl ist beschränkt. Anmeldung zum Hochsee-Kurs (B-Schein).

Ausbildungsthemen:

  • Terrestrische Navigation
  • Gebrauch der Seekarten
  • Deviation
  • Missweisung
  • Betonnung
  • Befeuerung
  • Kursverwandlung
  • Log
  • Wind und Stromabdrift
  • Peilung
  • Terrestrische Standorte
  • Gezeiten, Wetter
  • Seemannschaft
  • Seerecht

Praktische Hochseeausbildung

Die Praxis muss auf seetüchtigen Yachten außerhalb des Binnenbereichs, mit aktiver Beteiligung an Navigation und Schiffsführung unter einem Skipper, der zur Führung einer Yacht unter der entsprechenden Flagge berechtigt ist, erbracht werden. Die Stammbesatzung (inkl. Skipper) darf nicht mehr als zwei Personen umfassen. Bei Ozeanüberquerungen mit oder ohne Zwischenstopps werden insgesamt maximal 500 SM anerkannt; Seemeilen, die während den Zwischenstopps und nach der Überquerung absolviert und separat ausgewiesen werden, sind anerkannt.
Alle unsere Skipper haben die Berechtigung, Seemeilen für den Hochseeschein zu beglaubigen. Für die Praxis finden Sie laufend Törnausschreibungen auf dieser Homepage unter Törns. Wollen Sie eine private Ausbildung mit Ihrer Crew (Familie, Bekannte etc.), informieren Sie sich über unsere Privattörns.


Wissenswertes

  • B-Schein Kategorie Seemeilen Zeitdauer einreichen
  • Ausschließlich Segelboot B-Schein 1’000 sm
  • davon mind. 700 sm nach bestandener Theorieprüfung 3 Wochen Seefahrt mit mind. 18 Tage auf See 4 Jahre vor bis 4 Jahre nach bestandener Theorieprüfung (volles Kalenderjahr)
  • Als Ergänzung zu den 500 Motorbootmeilen 500 sm 10 Tage auf See. Die Praxis muss innerhalb von 4 Jahren vor Einreichung des Ergänzungsantrages erfolgt sein (volles Kalenderjahr)
  • Ausschließlich Motorboot B-Schein 500 sm
  • davon mind. 400 sm nach bestandener Theorieprüfung 2 Wochen Seefahrt mit mindestens. 10 Tagen auf See 4 Jahre vor bis 4 Jahre nach bestandener Theorieprüfung (volles Kalenderjahr)
  • Als Ergänzung zu den 1000 Segelmeilen
  • 100 sm 5 Tage auf See. Die Praxis muss innerhalb von 4 Jahren vor Einreichung des Ergänzungsantrages erfolgt sein (volles Kalenderjahr)

Anforderungen an die Belege über die Praxis:

  1. ein Fahrtennachweis
  2. das Logbuch
  3. eine Kopie aus dem Logbuch mit der Original unterschrift der Schiffsführerin oder des Schiffsführers
  4. eine von der Kandidatin oder dem Kandidaten vorgenommene Abschrift aus dem Logbuch mit der Original Unterschrift der Schiffsführerin oder des Schiffsführers.

 

 


News zum Hochseeausweis

Der Hochseeausweis gilt für nichtkommerziell betriebene Vergnügungsyachten weltweit auf See ohne geographische oder Schiffsgrössenbeschränkung.

Einführung eines eidgenössischen Hochseeausweises anstelle des heutigen Hochsee- beziehungsweise B-Scheins
Die UN/ECE Resolution No. 40 stellt sicher, dass alle europäischen Staaten unter anderem Hochseeausweise für Yachten auf dem Meer ausstellen, die auf international einheitlichen Prüfungsvorgaben basieren. Damit ist sichergestellt, dass diese Ausweise unter der einheitlichen Bezeichnung «International Certificate For Operators of Pleasure Craft» nicht nur vom zuständigen Flaggenstaat, sondern von allen Unterzeichnerstaaten anerkannt sind. Dies war bis anfangs 2007 beim Schweizer Hochsee- oder B-Schein nicht der Fall, obwohl die Prüfungen bereits den europäischen Vorgaben entsprochen haben.

Per 1. April 2007 wurde ein neuer schweizerischer Hochseeausweis eingeführt. Mit dem einheitlichen schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Yachten auf See (Hochseeausweis) werden Schweizer Hochseeyachtskipperinnen und -Skipper in Zukunft erstmals in der Geschichte über einen Führerausweis für Hochseeyachten verfügen, der ohne Wenn und Aber durch alle ausländischen Behörden anerkannt wird. Dieser Hochseeausweis gilt für nichtkommerziell betriebene Vergnügungsyachten weltweit auf See ohne geographische oder Schiffsgrössenbeschränkung.

Bereits ausgestellte Hochseeausweise können beim CCS umgetauscht werden (mit Kostenfolge).

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